AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradvermietung
§1) Anwendungsberich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern und entsprechendes Zubehör.
§2) Mietpreise
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag und wird im Voraus fällig.
§3) Kaution
Die Kaution richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag und wird im Voraus fällig.
§4) Zustand des Mietrads
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein sorgfältig gewartetes Mietrad und entsprechendes Zubehör.
§5) Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der üblichen Nutzung zu behandeln. Er hat des Weiteren alle massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.
§5.1) Kosten für Reparaturen
Kosten für Reparaturen, die nicht durch Verschleiss hervorgerufen werden, trägt der Mieter.
§5.2) Verwahrung der Mieträder
Die Mieträder sind vom Mieter ordnungsgemäss zu verschliessen und sicher zu verwahren.
§5.3) Verlust
Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den vom Vermieter zu bemessenden Wert zu ersetzen.
Entwendungsschäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und die Polizei zu verständigen.
§5.4) Unfall
Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Mietrades, über alle Einzelheiten- ggf. schriftlich unter Vorlage einer Skizze- zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, ggf. die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
§6) Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Mietrad beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Mietrad- abgesehen von Verschmutzung und Abnutzung im Rahmen einer üblichen Nutzung- in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
§7) Stornogebühren
Sollten Sie von Ihrer mit uns vereinbarten Leistung (Mietrad oder Transfer) zurücktreten müssen, erheben wir eine Stornogebühr. Diese beträgt bei Rücktritt ab 3 Tagen vor Leistungsinanspruchnahme 30 % des vereinbarten Miet-, Reise- bzw. Transferpreises.
§8) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Parteien ist Bernkastek- Kues

